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Lehrgänge:

Lagermeister Kraftverkehrsmeister EU-Berufskraftfahrer Gefahrgut Gabelstaplerfahrer AEVO Ladungssicherung Mathematik EDV

                            

 

 

Gefahrgutfahrerschulung Basiskurs + Aufbaukurs Tank

 

Das Transportaufkommen im Bereich Gefahrgut nimmt stetig zu. Fahrer, die sich für die in den Vorschriften definierten Gefahrguttransporte weiterqualifizieren möchten, benötigen eine besondere Schulung. Nach bestandener Prüfung erhalten sie eine auf fünf Jahre befristete ADR-Bescheinigung. Der Basiskurs ist die für alle Fahrer vorgeschriebene Grundschulung. Wer Tanktransporte durchführen möchte, benötigt den Aufbaukurs Tanktransport. Tanktransporte spielen im Gefahrgutbereich eine große Rolle und erfordern besondere Sicherheitsvorkehrungen. Die Anforderungen betreffen auch den Fahrzeugführer. Die einschlägigen Vorschriften fordern deshalb eine besondere Schulung.

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Gefahrgutfahrerschulung Fortbildung

 

Fahrer von Gefahrgut benötigen eine gültige ADR-Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre ist möglich, wenn rechtzeitig vor Ablauf eine Fortbildung besucht und die abschließende Prüfung bestanden wird.

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Gefahrgutbeauftragtenschulung Allgemeiner Teil + Besonderer Teil Strasse

 

 

Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Strassen-, Schienen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Die Beförderung umfasst auch das Verpacken, Verladen, den zwischenzeitlichen Aufenthalt, sowie das Entladen und Auspacken. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über eine gültige Schulungsbescheinigung für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an der Grundschulung schafft hierfür die Voraussetzung.

 

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Beauftragte Personen gem. §6 Gbv

 

Beauftragte Personen nehmen in Unternehmen die aus den Gefahrgutvorschriften resultierenden Pflichten des Unternehmers war. Für sie gilt § 6 der Gefahrgutbeauftragten- Verordnungen, nach der Beauftragte Personen aufgabenspezifisch ausgebildet sein müssen. Diese Forderung schließt die regelmäßige Schulung mit ein.

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Stand: 28. Juni 2007