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Lehrgänge:

Lagermeister Kraftverkehrsmeister EU-Berufskraftfahrer Gefahrgut Gabelstaplerfahrer AEVO Ladungssicherung Mathematik EDV

                            

 

Beauftragte Person für Gefahrgut

Hintergrund

Beauftragte Personen nehmen in Unternehmen die aus den Gefahrgutvorschriften resultierenden Pflichten des Unternehmers war. Für sie gilt § 6 der Gefahrgutbeauftragten-Verordnungen, nach der Beauftragte Personen aufgabenspezifisch ausgebildet sein müssen. Diese Forderung schließt die regelmäßige Schulung mit ein.

 

Was bringt der Lehrgang

Neben der rechtlichen Forderung bringt die Schulung folgende Vorteile

- Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut wird aufgebaut und vertieft

- Voraussetzung für den Besuch der „besonderen Teile“ wird geschaffen

Und somit wird ein wichtiger Beitrag zum betrieblichen Risk-Management geleistet und Kosten reduziert.

 

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.

 

Lehrgangsinhalt

Die Inhalte entsprechende den Vorgaben der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung

- Allgemeine Vorschriften

- Allgemeine Gefahreneigenschaften

- Dokumentation

- Fahrzeug- und Beförderungsarten

- Umschließungen / Ausrüstung

- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbende Kennzeichnung

- Durchführung der Beförderung

- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen

- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

 

Abschluss

Dauer

1 Tag von 08.00 bis 15.20 Uhr (8 UE)

 

Informationen

Kraftverkehrs-Schule Ulm OHG

Einsteinstrasse 60

89077 Ulm      

Telefon          0731-37582

Telefax          0731-33338

Mail                team@kvs-ulm.de

 

   

Stand: 28. Juni 2007