Neue Lenk- und Ruhezeiten
Im Zuge der Einführung des digitalen Kontrollgerätes hat der europäische
Gesetzgeber in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gleichzeitig neue Vorschriften
zu den Lenk- und Ruhezeiten sowie Dokumentationspflichten erlassen und im April
2006 veröffentlicht.
Während der Teil der neuen Verordnung, der sich mit der Einführung des digitalen
Kontrollgerätes befasst, bereits zum 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, gelten
die neuen Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten seit dem 11. April 2007.
Spiegelpflicht für Lkw
Der EU-Verkehrsministerrat in Brüssel hat dem Richtlinienvorschlag zur
Nachrüstung schwerer Lkw mit Spiegeln zugestimmt.
Deutschland, auf dessen Initiative der Vorschlag beruht, will die Verpflichtung
schnell wirksam werden lassen. Ab 2008 sollen innerhalb Europas alle im Verkehr
befindlichen großen Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht mit diesen Spiegeln nachgerüstet
werden. Für neu zugelassene Lkw gilt die Ausrüstungspflicht bereits seit dem 26.
Januar 2007. Die Pflicht zur Nachrüstung betrifft Lkw, die ab 2000 zugelassen
worden sind. Die Übergangsregelung beträgt nach Angaben des
Bundesverkehrsministeriums zwei Jahre.